Sicherheits- und Hygienekonzept (SHK) - Tanzsportzentrum 1. Tanzclub Ludwigsburg
Zum Schutz unserer Mitglieder, Trainer*innen, Sportler*innen und natürlich auch unsere Kleinsten, wird das SHK gemäß der aktuellen Corona VO Baden-Württemberg, aktualisiert:
- Zutritt zum Gebäude und zur Teilnahme an den Veranstaltungen in den Trainingssälen wird ausschließlich nach den 2G+Regeln der Corona VO Baden-Württemberg[1]
- Beim Betreten des Gebäudes sind unbedingt die Hände zu desinfizierten.
- Das Betreten des Gebäudes und das Begehen des Flures, sowie die Benutzung der Toiletten ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) gestattet.
Dieser MNS ist zwingend eine FFP2- Maske oder medizinische Maske. - Beim Betreten des Gebäudes ist den Personen, die erkennbar das Gebäude verlassen, Vorrang einzuräumen, bevor Sie das Gebäude betreten. Auf Abstand ist zu achten.
- Im gesamten Flurbereich herrscht Rechtsverkehr
- Begleitpersonen unserer Kinder wird gestattet, beim Umziehen zu helfen. Ein dauerhafter Aufenthalt im Flur ist zwingend zu vermeiden. Eine Verpflichtung nach 1.) entfällt.
- Beim Abholen der Kinder dürfen Begleitpersonen 10min vorher das Gebäude betreten, bitte holen Sie Ihre Kinder direkt vor dem Trainingssaal ab. Eine Verpflichtung nach 1.) entfällt.
- Die Trainerinnen und Trainer sind aufgefordert ihren Unterricht so zu gestalten, dass bei Gruppen- und / oder Saalwechsel mindestens 5min (besser 8-10min) gelüftet wird. Ein Lüften hat spätestens nach 55min zu erfolgen (besser 50-52min).
- Oberflächen und Gegenstände sind nach Gebrauch im Trainingsbetrieb zu reinigen.
- Während des Trainings besteht in den Trainingssälen keine Pflicht zum Tragen eines MNS.
- Die Umkleideräume und die Duschen können ohne MNS genutzt werden. Die Abstandsregel ist zu beachten.
- Die Kontaktnachverfolgung (für Mitglieder mittels RFID-Chip, andernfalls bitte über QR-Code) und die konsequente Anwendung bestehen weiterhin.
[1] Ausnahmen von dieser Regel siehe Abschnitt "Spitzen- und Profisport", hier gilt 3G
Zur Gruppe des Spitzen- und Profisportes treibenden Personen gehören:
- Sportler*innen, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen
ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient - Selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportler*innen in Vollzeittätigkeit
- Sportler*innen mit Bundes- oder Landeskaderstatus
- Mannschaften länderübergreifender Ligen im Erwachsenenbereich
- Spieler*innen der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich
(mindestens U15 Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten länderübergreifenden Liga startberechtigt sind - Professionelle Tänzerinnen und Tänzer
Aktuelle Corona-Informationen und Dokumente des TBW finden Sie unter nachfolgenden Link:
Informationen und Dokumente