Sicherheits- und Hygienekonzept (SHK) - Tanzsportzentrum 1. Tanzclub Ludwigsburg

Zum Schutz unserer Mitglieder, Trainer*innen, Sportler*innen und natürlich auch unsere Kleinsten, wird das SHK gemäß der aktuellen Corona VO Baden-Württemberg, aktualisiert:

  1. Zutritt zum Gebäude und zur Teilnahme an den Veranstaltungen in den Trainingssälen wird ausschließlich nach den 2G+Regeln der Corona VO Baden-Württemberg[1]
  2. Beim Betreten des Gebäudes sind unbedingt die Hände zu desinfizierten.
  3. Das Betreten des Gebäudes und das Begehen des Flures, sowie die Benutzung der Toiletten ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) gestattet.
    Dieser MNS ist zwingend eine FFP2- Maske oder medizinische Maske.
  4. Beim Betreten des Gebäudes ist den Personen, die erkennbar das Gebäude verlassen, Vorrang einzuräumen, bevor Sie das Gebäude betreten. Auf Abstand ist zu achten.
  5. Im gesamten Flurbereich herrscht Rechtsverkehr
  6. Begleitpersonen unserer Kinder wird gestattet, beim Umziehen zu helfen. Ein dauerhafter Aufenthalt im Flur ist zwingend zu vermeiden. Eine Verpflichtung nach 1.) entfällt.
  7. Beim Abholen der Kinder dürfen Begleitpersonen 10min vorher das Gebäude betreten, bitte holen Sie Ihre Kinder direkt vor dem Trainingssaal ab. Eine Verpflichtung nach 1.) entfällt.
  8. Die Trainerinnen und Trainer sind aufgefordert ihren Unterricht so zu gestalten, dass bei Gruppen- und / oder Saalwechsel mindestens 5min (besser 8-10min) gelüftet wird. Ein Lüften hat spätestens nach 55min zu erfolgen (besser 50-52min).
  9. Oberflächen und Gegenstände sind nach Gebrauch im Trainingsbetrieb zu reinigen.
  10. Während des Trainings besteht in den Trainingssälen keine Pflicht zum Tragen eines MNS.
  11. Die Umkleideräume und die Duschen können ohne MNS genutzt werden. Die Abstandsregel ist zu beachten.
  12. Die Kontaktnachverfolgung (für Mitglieder mittels RFID-Chip, andernfalls bitte über QR-Code) und die konsequente Anwendung bestehen weiterhin.

[1] Ausnahmen von dieser Regel siehe Abschnitt "Spitzen- und Profisport", hier gilt 3G

 

Zur Gruppe des Spitzen- und Profisportes treibenden Personen gehören:

  1. Sportler*innen, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen
    ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient
  2. Selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportler*innen in Vollzeittätigkeit
  3. Sportler*innen mit Bundes- oder Landeskaderstatus
  4. Mannschaften länderübergreifender Ligen im Erwachsenenbereich
  5. Spieler*innen der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich
    (mindestens U15 Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten länderübergreifenden Liga startberechtigt sind
  6. Professionelle Tänzerinnen und Tänzer

Aktuelle Corona-Informationen und Dokumente des TBW finden Sie unter nachfolgenden Link:
Informationen und Dokumente

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